Haftpflichtversicherung für Hypnotiseure beim FAHD

  • Hallo an alle Hypnotiseure, ich habe nun das Angebot für eine Haftpflichtversicherung für Hypnotiseure bekommen. Anbei das Angebot und der Kontakt. Bitte wendet euch bei Interesse direkt an die Agentur. ;) Sehr geehrter Herr Hackenberg, bezugnehmend auf Ihre Anfrage zu einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder Ihres Vereins "Fachinstitut für angewandte Hypnose Deutschland e.V." kann ich Ihnen folgenden Versicherungsschutz anbieten: Auf Einzelvertragsbasis kann jedes Mitglied unter der Voraussetzung, dass jedem Antrag auch ein FAHD-Zertifikat beigefügt wird, einen Vertrag erhalten. Versichertes Risiko: Freiberuflicher Hypnotiseur Versicherungssumme: 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, inkl. Umweltkompaktversicherung und Ökohaftungsversicherung Baustein 1. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Versicherungssummen. Der Vertrag kann als 1 Jahresvertrag oder mit 3-jähriger Vertragsdauer abgeschlossen werden: Vertragsdauer 1 Jahr: (netto) 197,74 EUR zuzüglich Versicherungssteuer (37,57 EUR) = 235,31 EUR Vertragsdauer 3 Jahre:(netto) 177,97 EUR zuzüglich Versicherungssteuer (33,81 EUR) = 211,78 EUR Versicherungsverträge von mindestens 1 jähriger Dauer verlängern sich nach Ablauf der Vertragsdauer stillschweigend um 1 Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei 3-jähriger Dauer wird auf den Beitrag ein Dauernachlass von 10% gewährt. Er ist in den vorstehenden Endbeträgen bereits berücksichtigt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen und Ihren Mitgliedern gerne zur Verfügung. Mit den besten Grüßen Klaus Dinkel Allianz Generalvertretung Angerstr.2 96231 Bad Staffelstein Tel.: 09573-34261 Fax:09573-34263 klaus.dinkel@allianz.de www.klaus-dinkel.de
  • Hallo @all, hier die freundliche Antwort von der Agentur: Sehr geehrter Herr Hackenberg, ich beziehe mich auf Ihre gestrige Anfrage. 1. Die Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche aus Personen- oder Sachschäden die Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit zu verschulden haben. Hier fallen auch Ansprüche der Sozialversicherungsträger (im Rahmen der Vermögensschadenddeckung) drunter. Wenn sich also ein "Praktikant" bei seiner Ausbildung verletzt, dann greifen erst einmal die Sozialversicherungsträger (bei einem Angestellten) oder die privaten Versicherungen bei einem Selbständigen. Der evtl. anstehende Regress wird über die Haftpflichtversicherung abgedeckt. 2. Die HypnoseShows und -Veranstaltungen/Seminare sind selbstverständlich mitversichert. Sollte es also zu einem Personen- oder Sachschaden während der Veranstaltung kommen (z.B. Besucher stolpert über ein verlegtes Lautsprecherkabel oder ähnliches) dann greift die Deckung der Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsfall wird geprüft, berechtigte Ansprüche werden entschädigt, unberechtigte oder überhöhte Ansprüche werden abgewehrt - notfalls vor Gericht. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Antworten dienen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Beste Grüße Klaus Dinkel Allianz Generalvertretung Angerstr.2 96231 Bad Staffelstein Tel.: 09573-34261 Fax:09573-34263 klaus.dinkel@allianz.de www.klaus-dinkel.de