Beiträge von Garry Moon

    Hallo @ all, vielen Dank für die guten Wünsche. Langsam ist diese fiese Erkältung mit dichten Nebenhöhlen am abklingen und ich mache vom Sofa aus die ersten Arbeiten seit 4 Tagen. :( Muss ja schließlich bis Samstag wieder ganz fit sein. LG Garry :)
    Hallo Mandy, es ist egal welche Induktion du nimmst. Wichtig ist, dass du eine gewisse Tiefe erreichst. Gehe, wir du es gelernt hast, deine Convincer durch. Das kann länger dauern oder sehr schnell erreicht werden. Von mindestens eine halbe Stunde habe ich bestimmt nicht gesprochen, da jeder Mensch anders ist. ;) LG Garry
    Hallo Christiane, nun das ist nicht wirklich etwas Neues, wenn jemand mit Musik in die Hypnose geht. Das passiert ständig und überall. Oder hast du eine besondere Frage, die ich nicht richtig verstanden habe? LG Garry
    Hallo Mandy, Adam wollte den Punkt noch bei den Beschreibungen einfügen. http://www.hypnoseausbildungscenter.de/ausbildungstermine/event/89-96215-lichtenfels/56-work-life-balance-in-lichtenfels/0 Unter Work & Life Balance Ne Termin für Blitz gibt es in Leipzig noch keinen, da warte ich auf Mani. Wird aber im Frühjahr Richtung Sommer sein, da wir ja raus gehen wollen und in der Fußgängerzone arbeiten werden. LG Garry
    Hallo Mandy, vielen dank für deine Worte und ja, es kommt etwas Neues. Dauert aber noch ein bisschen. Was dich interessieren könnte wäre unser "Work and Life Balance". Wenn du da mitgemacht hast, dann kannst du soetwas selber mit Teilnehmern durchführen. Blitzhypnose wird auch in diesem Jahr nach Leipzig kommen. Vielleicht sogar mit einem Special, mal sehen was die Lostrommel spricht. Ich wünsche dir noch eine schöne Zeit. :) LG Garry
    Liebe Forumsuser, in diesem Jahr feiere ich 30 Jahre Hypnoseerfahrung. Ich erinnere mich gerne an meine Anfangszeit zurück und komme dann auch so richtig ins schwärmen, so wie zahlreiche Teilnehmer unserer Ausbildung. Da ich eben nicht aus dem Stall komme, aus dem viele Schulen entstanden sind, lernen unsere Teilnehmer auch durchaus andere Dinge als viele andere Schüler. Für dieser Jahr werden wir viele Jubiläumsangebote ausarbeiten. Also schaut immer wieder mal vorbei und informiert euch über neue Angebote. :) Wer also die wirkliche Hypnose lernen möchte, der ist bei uns genau richtig. Unser erstes Jubiläumsspezial wird in Kürze veröffentlicht! B) Euer Garry Moon und das Team von Hypnoseausbildungscenter
    Hallo @all, für diese Ausbildung suchen wir wieder Personen, die gerne mal eine kostenlose Rückführung erleben möchten. Da wir schon Freiwillige haben, suchen wir noch 4 Personen für Samstag 22.02. ab 14:30 Uhr und für Sonntag ab 11:00 Uhr und 14:00 Uhr. Ich freue mich auf viele Anfragen per email garrymoon@hypnoseausbildungscenter.de LG Garry
    Hallo @all, Regression Analytik1 am 21.-23. Februar findet wie ausgeschrieben statt. Teilnehemen können alle Personen, die schon eine Grundausbildung haben. Ich freue mich auf das Wochenende. Weitere Infos hier im Thread. Infos zum Seminar: http://www.hypnoseausbildungscenter.de/ausbildungen/analytische-hypnose-teil-1 Anmeldung: http://www.hypnoseausbildungscenter.de/ausbildungstermine LG Garry Moon
    Hallo Mandy, ja das gibt es auch als e-book. Wenn ich dir aber ein paar Persönliche Zeilen reinschreiben soll, muss es auf Papier sein :blush: sonst hier http://neuebuecher.de/vlbid/0-4544037/ oder wie oben beschrieben... Schön dich zu lesen, ich hoffe es geht euch gut. LG Rüdiger
    Hallo@all, hier gibt es Neuigkeiten vom VFP. Herzlichen Dank an Anita für die Recherche! Sehr geehrte Frau Sporer, um Unsicherheit und Verwirrung Einhalt zu gebieten, möchten wir zum angeblichen Verbot der Bezeichnung „Hypnotherapeut“ Stellung nehmen. Vor kurzem verlautete die „Deutsche Gesellschaft für Hypnose e.V.“, der Titel „Hypnosetherapeut“ dürfe nur noch von Therapeuten verwendet werden, die approbierte ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten seien und eine entsprechende Zusatzausbildung in Hypnosetherapie (bei der DGH) absolviert hätten. Dabei berief man sich auf den Justitiar der Bundespsychotherapeutenkammer und eine juristische Einschätzung des Sachverhaltes durch ihn. Und er wiederum bezog sich auf zwei Zivilprozesse, in denen es um unklare Titelführungen als „Familientherapeut“ bzw. „Traumatherapeut“ ging. Daraus wurde von ihm und der DGH abgeleitet, der Titelschutz aus dem Psychotherapeutengesetz für die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ließe sich nun auch auf den Begriff „Hypnotherapeut“ übertragen. http://www.dgh-hypnose.de/aktuelles.html Diese Pressemeldung verunsicherte viele unserer Mitglieder und einige Ausbildungsinstitute, die in vorauseilendem Gehorsam alle Betroffenen warnten, überhaupt noch als „Hypnotherapeut“ oder „Hypnosetherapeut“ zu werben. Aus unserer Sicht dient das Ganze dient aber wohl eher dazu, Claims abzustecken,. Ich habe sowohl bei der DGH wie bei der BPTK angefragt, aber von beiden kein konkretes Urteil genannt bekommen, das sich auf den „Hypnotherapeuten“ bezieht. Und unser Verbandsjustitiar, RA Dr. Zeller, gibt uns folgenden Hinweis: "Die Bezeichnung "Hypnotherapeut" ist weder eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung noch als Marke eingetragen. Letzteres wäre wohl auch nicht möglich, da die Unterscheidungskraft fehlt und der Begriff für die Allgemeinheit freizuhalten ist. Die BPTK will hier ganz offensichtlich den Begriff "Hypnosetherapeut" exklusiv für approbierte Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten reservieren und HP's davon völlig ausschließen. Eine rechtliche Grundlage gibt es hierfür nicht. Ein Blick ins Gesetz (§1 HeilPrG) erleichtert bisweilen die Rechtsfindung. Auch der HP darf therapieren.“ Wir haben in den vergangenen Jahren aber stets darauf hingewiesen, dass die Berufsbezeichnung eindeutig sein muss. D.h. für unsere Mitglieder, dass Sie sich klar als „Heilpraktiker für Psychotherapie“ zu erkennen geben – und zwar an leicht erkennbarer und hervorgehobener Stelle auf allen Werbemedien (Visitenkarten, Flyer, Internetauftritten etc.). Damit ist sichergestellt, dass es keine Verwechslungen mit den approbierten Psychotherapeuten geben kann. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 07.02.2011 (Az: 8 LA 711101 A 16109) u.a. Folgendes ausgeführt: „Dabei ist zu berücksichtigen, dass der hierzu berufene Gesetzgeber für Inhaber einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis eine geschützte Berufsbezeichnung nicht bestimmt hat. Inhaber einer solchen beschränkten Heilpraktikererlaubnis müssen sich vielmehr - insbesondere im Spannungsfeld zwischen dem "Heilpraktiker" (§ 1 Abs. 3 Satz 2 HeilPrG) als Inhaber der uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis und dem approbierten "Psychologischen Psychotherapeuten" (§ 1 Abs. 1 Satz 1 PsychThG) - selbst für eine im Rechts- und Geschäftsverkehr zu verwendende Bezeichnung der von ihnen ausgeübten Tätigkeit entscheiden. Dies bedingt, dass es nicht nur eine richtige Bezeichnung für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit gibt und die Erlaubnisinhaber auch nicht an Empfehlungen der Verwaltung für als geeignet erachtete Bezeichnungen gebunden sind … Der Rechts- und Geschäftsverkehr muss sich vielmehr auf verschiedene, unter Umständen auch zahlreiche verschiedene (zulässige) Bezeichnungen einstellen…. Gegen eine Irreführung durch die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" spricht auch, dass Inhabern einer Erlaubnis, die Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie auszuüben, die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder nahezu gleicher Bezeichnungen von Aufsichtsbehörden ausdrücklich empfohlen worden ist… Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG wiederholt verneint worden.“ Auch hier haben die Kollegen die Möglichkeit des Markenschutzes mit recherchiert. LG Garry Moon
    Hallo @all, ich möchte es nicht versäumen, allen Freunden und Usern dieses Forums, eine schöne ind besinnliche Weihnachtszeit zu wünschen. Ein gutes reinkommen ins Jahr 2014 gehört natürlich dazu. Ich bedanke mich bei allen Teilnehmern und bei allen Freunden für die Unterstützung in 2013 und freue mich auf ein gutes, wundervolles 2014 mit euch. LG Garry Moon
    Hallo Adam, damit hast du natürlich Recht, für die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung habe ich die Recherche noch am laufen. Da ich darüber noch nichts gefunden habe, habe ich die Möglichkeit der Marke geprüft. Wenn man gesetzlich nicht durchkommt, könnte man versuchen mit der Wortmarke zu arbeiten. Wie gesagt, neue Infos hier. LG Garry Moon